Alles, was Sie über KFZ Versicherungen wissen müssen, haben wir für Sie hier zusammengestellt. Informieren Sie sich und schließen Sie Ihre KFZ Versicherungen gleich online ab!
1. Umfang und Gültigkeit der KFZ Versicherungen
5. Teil- und Vollkaskoversicherung in der KFZ Versicherung
6. Autoschutzbrief und Insassenunfallversicherung
Sie können für Ihr Fahrzeug folgenden Versicherungsschutz vereinbaren:
Der Versicherungsschutz der KFZ Versicherungen gilt generell in Europa und in den außereuropäischen Ländern, die auf der gültigen Grünen Karte (Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr) verzeichnet sind. Mit der grünen Karte wird Ihnen bei Auslandsreisen mit Ihrem Fahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes zertifiziert.
Vor Teilnahme mit Ihrem Auto am öffentlichen Straßenverkehr, muss das Fahrzeug stets bei der zuständigen Zulassungsstelle angemeldet werden. Ist die Anmeldung erfolgt, leitet die Zulassungsstelle die Anmeldebestätigung direkt an Ihre KFZ Versicherung weiter.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Weiß man schon frühzeitig, dass das Auto auch innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht wieder angemeldet werden soll, kann man das Fahrzeug auch endgültig abmelden. Hierfür ist dann ein Verwertungsnachweis durch eine zertifizierte Altauto-Annahmestelle erforderlich.
Der Fahrzeughalter kann die Fahrzeugabmeldung entweder in jeder Kfz-Zulassungsstelle vornehmen oder einen Vertreter damit beauftragen. Dieser benötigt dafür keine Vollmacht.
Benötigte Unterlagen für die Kfz-Abmeldung:
Wer braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs benötigt immer eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wer ist versichert?
Versichert sind:
Was ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?
Wer braucht eine Teilkasko Versicherung?
Der Abschluss einer Teilkasko Versicherung kommt generell für höherwertige ältere Autos in Frage. Zudem macht es gelegentlich Sinn, im Einzelfall zu checken, ob die Versicherungsbeiträge im Laufe der Jahre im Verhältnis zum Restwert des Autos nicht zu teuer werden. Darüber hinaus eignet sich die Teilkasko um zusätzliche, ausgewählte Risiken wie Hagel oder Diebstahl abzusichern.
Was ist in der Teilkasko Versicherung versichert?
In der Teilkaskoversicherung ist generell Ihr Fahrzeug versichert. Die Teilkasko Versicherung ersetzt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, für die in der Regel niemand haftbar gemacht werden kann. Dazu gehören:
Bei einem Totalschaden wird in der Regel der Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes für ein gleichwertiges Fahrzeug ersetzt. Liegt kein Totalschaden vor, werden die Reparaturkosten bezahlt.
Wer braucht eine Vollkasko Versicherung?
Die Vollkasko Versicherung eignet sich in der Regel für neue Fahrzeuge. Sie ist vor allem der passende Schutz für Fahrzeugbesitzer, Halter und Fahrer, die für alle Fälle abgesichert sein möchten - egal wodurch der Schaden entstanden ist.
Was ist in der Vollkasko Versicherung versichert?
In der Vollkasko Versicherung ist Ihr Fahrzeug versichert. Konkret gegen:
Wer benötigt einen Autoschutzbrief?
Ein Autoschutzbrief macht eigentlich nur dann Sinn, wenn Sie im Falle eines Unfalls oder einer Panne zusätzliche Serviceleistungen (z.B. Abschleppen) von einer KFZ Versicherung in Anspruch nehmen möchten. Prüfen Sie vorher, ob diverse Leistungen nicht durch die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder durch die Mobilitätsgarantie eines Fahrzeug Herstellers bereits gegeben sind. Der Autoschutzbrief ist häufig in einer Kfz-Versicherung inkludiert und muss nicht separat abgeschlossen werden.
Wer ist versichert?
Versicherungsschutz besteht für den Fahrer und die Insassen. Versichert sind im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeuge sowie in der Regel mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.
Was ist versichert?
Versichert sind vor allem Serviceleistungen bei Pannen, Unfall oder Diebstahl. Im Wesentlichen sind dies:
Insassenunfall-Versicherung
Eine Insassenunfallversicherung tritt dann in Kraft, wenn ein Insasse Ihres Fahrzeugs geschädigt wird. Insassen sind jedoch bereits über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers versichert, der Fahrer besser über eine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung. Somit benötigt man diese KFZ Versicherung eigentlich nicht.
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