In Deutschland sind alle Fahrzeughalter per Gesetzt dazu verpflichtet, eine Kfz Versicherung abzuschließen. Der Grund hierfür: Der Fahrzeughalter kann bei einem Verkehrsunfall die Schadensersatzansprüche eines Dritten, die diesem durch das Fahrzeug entstanden sind, abdecken.
Es haftet nicht nur der unfallverursachende Fahrer, sondern auch der Halter des betreffenden Fahrzeugs, selbst wenn bei diesem kein eigenes Verschulden vorliegt. Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und immaterielle Schäden, wie beispielsweise Schmerzensgeld sind abgedeckt. Die Versicherungssumme wird in der Regel vorher vereinbart.
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